Sustainable Performance Award
Voraussetzungen

Voraussetzungen

SPA 2022 - Voraussetzungen für ein Listing


Vorgehensweise beim Listing 2022

Insgesamt haben 964 Fonds die vorgegebenen Kriterien erfüllt und wurden in 66 Kategorien gelistet. Voraussetzung zur Bildung einer Kategorie sind mindestens 5 Fonds.

Die Kategorisierung umfasst Aktien-, Misch-, Dach-, ETF-, Renten-, und Geldmarktfonds und wird unter Berücksichtigung von Performance, SRI und Nachhaltigkeitskriterien gewichtet, untersucht und ausgewertet. So werden die Besten der Besten im Leistungsvergleich zu einem festgelegten Stichtag (30. September) jährlich auf  1 Jahr, 3 Jahre und 5 Jahre ermittelt. Gleichzeitig wird tabellarisch Auskunft über die Nachhaltigkeitsziele/Ratings/Labels der jeweiligen Fonds erteilt. Eine umfangreiche Datenermittlung wurde von Opal Hard- & Software Consulting GmbH unterstützt.

Datenerhebung

Seit Mai 2021 wurde eine umfangreiche Datenbank angelegt.

Informationen wurden hierzu über Recherchearbeiten aus öffentlich zugänglichen Portalen und Datenbanken sowie den Webseiten der Fondsgesellschaften zusammengetragen. Um korrekte Daten zu gewährleisten, wurden alle Fondsgesellschaften aufgefordert, über ein Datenblatt die für ein Listing erforderlichen Angaben zu machen. Anfang Oktober wurden die umfangreichen Recherchearbeiten abgeschlossen. Fast alle Fondsgesellschaften sind dem nachgekommen; für die wenigen Ausnahmen wurden die erforderlichen Informationen in öffentlich zugängigen Datenbanken recherchiert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit in diesen Fällen kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Voraussetzung Zulassung in Deutschland

Es werden nur Publikums-Investmentvermögen mit Vertrieb in Deutschland (§§ 294, 310, 316 oder 320 KAGB) und inländischen Verwahrstellen (§§ 68 ff., 80 ff. KAGB) berücksichtigt.

Voraussetzung Offenlegungsverordnung Artikel 8 und Artikel 9

Im November 2019 wurden die Maßnahmen des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) verabschiedet. Dabei sollen unter Berücksichtigung der Merkmale bspw. die Zielerreichung der Nachhaltigkeitswirkung möglichst anhand von Indikatoren quantifiziert und mit einem Index oder einer Benchmark verglichen werden können. Für ein Listing ist entweder Artikel 8 oder Artikel 9 Voraussetzung.

Der Unterschied zwischen Artikel 8 und Artikel 9 Produkten ergibt sich aus der Gestaltung und Vermarktung des Produktes. Artikel 9 Produkte besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeitsziel (bspw. Reduktion von CO2 Emissionen oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum), Artikel 8 Produkte berücksichtigen dabei lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung. Für beide Finanzprodukte gelten zusätzliche Offenlegungspflichten in vorvertraglichen Dokumenten, im regelmäßigen Reporting sowie auf der Website, wobei sich die Anforderungen zwischen beiden Produktarten unterscheiden.

Voraussetzung Siegel/Labels/Ratings

Detaillierte Prüfungen und Ratings von weitestgehend unabhängigen Organisationen und Institutionen vermitteln einen Einblick in die nachhaltigen Strategien und Managementansätze sowie deren Ernsthaftigkeit bei Umsetzung und Einhaltung. Die mit den höchsten Qualitätsstandards und den umfangreichsten Datenerhebungen werden als Maßstab vorausgesetzt. Mindestens eines dieser drei ausgesuchten Siegels/Labels/Ratings ist Voraussetzung, um gelistet zu werden. Dabei müssen folgende Bewertungen erreicht sein:

mind. 1 Stern FNG-Wertung (von max. 3 Sternen) und oder

mind. 4,5 Sterne ISS-ESG-Wertung (von max. 5 Sternen)  und oder

mind. A, AA, AAA  MSCI-Wertung (von CCC-AAA)

Die jeweiligen Wertungen werden in den Performance-Listings aufgeführt, tragen aber nicht zum Ergebnis bei. Damit kann ein verfälschtes Ergebnis durch eventuell willkürliche Gewichtungen der Labels/Siegel/Ratings vermieden werden (Stichtag 15. Juli 2022).

Bei Performancegleichstand entscheidet das bessere Ratingergebnis zum Zeitpunkt der Erfassung über die Platzierung.

Näheres zu unterschiedlichen Siegeln/Labels/Ratings finden Sie unter dem Menüpunkt Siegel/Labels/Ratings.

Voraussetzung Fonds-Tranchen

Es werden nur die Euro und Retail-Tranchen (incl. kick-back) berücksichtigt.

Es wird grundsätzlich die thesaurierende Tranche gelistet. Bei Fonds, die keine thesaurierende Tranche führen, haben wir die ausschüttende Tranche berücksichtigt.

Voraussetzung 1, 3, 5 Jahre nachhaltiges Management

Auf den Zeitraum des nachhaltig ausgerichteten Managementansatzes wird geachtet, um zu vermeiden, dass beispielsweise ein Fonds bei einer 5 Jahres-Auswertung, der erst seit einem Jahr auf Nachhaltigkeit umgestellt hat, in die Bewertung mit eingeht. Dasselbe gilt analog auch für kürzere Zeiträume, wobei immer das Jahr der Umstellung voll mitzählt.

Voraussetzung Mindestvolumen

Das Volumen eines Fonds muss mindestens € 10 Mio. betragen.





Cookie Consent mit Real Cookie Banner