Voraussetzungen für ein Listing

Vorgehensweise beim Listing 2025
Insgesamt haben 2.814 Fonds die vorgegebenen Kriterien erfüllt und wurden in 100 Kategorien gelistet. Voraussetzung zur Bildung einer Kategorie sind mindestens 5 Fonds.
Die Kategorisierung umfasst Aktien-, Misch-, Dach-, ETF-, Renten-, und Geldmarktfonds und wird unter Berücksichtigung von Performance, SRI und Nachhaltigkeitskriterien gewichtet, untersucht und ausgewertet. So werden die Besten der Besten im Leistungsvergleich zu einem festgelegten Stichtag (30. September) jährlich auf 1 Jahr, 3 Jahre und 5 Jahre ermittelt. Gleichzeitig wird tabellarisch Auskunft über die Nachhaltigkeitsziele/Ratings/Labels der jeweiligen Fonds erteilt. Eine umfangreiche Datenermittlung wurde von Opal Hard- & Software Consulting GmbH unterstützt.
Seit 2024 werden zusätzlich die Fonds mit den besten ESG-Ratings (ISS-ESG, MSCI, Morningstar Sustainalytics) ausgezeichnet.
Datenerhebung
Seit Mai 2021 wurde eine umfangreiche Datenbank angelegt und ständig erweitert.
Informationen wurden hierzu über Recherchearbeiten aus öffentlich zugänglichen Portalen und Datenbanken sowie den Webseiten der Fondsgesellschaften zusammengetragen und abschließend durch schriftliche Nachfrage mit einer Datenerhebung bei den Gesellschaften selbst, zur Kontrolle ausgewertet.
Voraussetzung Zulassung in Deutschland
Es werden nur Publikums-Investmentvermögen mit Vertrieb in Deutschland (§§ 294, 310, 316 oder 320 KAGB) und inländischen Verwahrstellen (§§ 68 ff., 80 ff. KAGB) berücksichtigt.
Voraussetzung Offenlegungsverordnung Artikel 8 und Artikel 9
Im November 2019 wurden die Maßnahmen des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) verabschiedet. Dabei sollen unter Berücksichtigung der Merkmale bspw. die Zielerreichung der Nachhaltigkeitswirkung möglichst anhand von Indikatoren quantifiziert und mit einem Index oder einer Benchmark verglichen werden können. Für ein Listing ist entweder Artikel 8 oder Artikel 9 Voraussetzung.
Der Unterschied zwischen Artikel 8 und Artikel 9 Produkten ergibt sich aus der Gestaltung und Vermarktung des Produktes. Artikel 9 Produkte besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeitsziel (bspw. Reduktion von CO2 Emissionen oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum), Artikel 8 Produkte berücksichtigen dabei lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung. Für beide Finanzprodukte gelten zusätzliche Offenlegungspflichten in vorvertraglichen Dokumenten, im regelmäßigen Reporting sowie auf der Website, wobei sich die Anforderungen zwischen beiden Produktarten unterscheiden. Mehr dazu finden Sie unter:
Voraussetzung Labels/Ratings
Detaillierte Prüfungen und Ratings von weitestgehend unabhängigen Organisationen und Institutionen vermitteln einen Einblick in die nachhaltigen Strategien und Managementansätze sowie deren Ernsthaftigkeit bei Umsetzung und Einhaltung. Die mit den höchsten Qualitätsstandards und den umfangreichsten Datenerhebungen werden als Maßstab vorausgesetzt. Mindestens eines dieser drei ausgesuchten Labels/Siegel/Ratings ist Voraussetzung, um gelistet zu werden. Dabei müssen folgende Bewertungen erreicht sein:
mind. 4 Globen Morningstar Sustainalytics-Wertung (von max. 5 Globen) und oder
mind. 4,5 Sterne ISS-ESG-Wertung (von max. 5 Sternen) und oder
mind. A, AA, AAA MSCI-Wertung (von CCC-AAA) und oder
Die jeweiligen Wertungen werden in den Performance-Listings aufgeführt, tragen aber nicht zum Ergebnis bei. Damit kann ein verfälschtes Ergebnis durch eventuell willkürliche Gewichtungen der Labels/Ratings vermieden werden.
Bei Performancegleichstand entscheidet das bessere Ratingergebnis zum Zeitpunkt der Erfassung über die Platzierung.
Näheres zu unterschiedlichen Labels/Ratings finden Sie unter dem Menüpunkt Labels/Ratings.
Voraussetzung Fonds-Tranchen
Es werden nur die Euro und Retail-Tranchen (incl. kick-back) berücksichtigt.
Es wird grundsätzlich die thesaurierende Tranche gelistet. Bei Fonds, die keine thesaurierende Tranche führen, haben wir die ausschüttende Tranche berücksichtigt.
Voraussetzung 1, 3, 5 Jahre nachhaltiges Management
Auf den Zeitraum des nach Art. 8 oder 9 ausgerichteten Managementansatzes wird geachtet, um zu vermeiden, dass beispielsweise ein Fonds bei einer 5 Jahres-Auswertung, der erst seit einem Jahr auf Nachhaltigkeit umgestellt hat, in die Bewertung mit eingeht. Dasselbe gilt analog auch für kürzere Zeiträume, wobei immer das Jahr der Umstellung voll mitzählt.
Voraussetzung Mindestvolumen
Das Volumen eines Fonds muss mindestens € 10 Mio. betragen.
